

Ab 1. Januar 2024 sind alle Händler dazu verpflichtet, die Einwegkunststoffprodukte erstmals in Deutschland in den Verkehr bringen, zur Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds. Das Plugin für den Handel von Einwegkunststoffprodukten erfüllt das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (2019). Das EWKFondsG unterscheidet sich vom Verpackungsgesetz. Das Plugin protokolliert die Verkäufe sowie unterstützt die Abgabe und Mengenmeldung über die DIVID-Plattform des Umweltbundesamts. Da es neben Verpackungen auch Unterprodukte wie Feuchttücher, Luftballons und Tabakprodukte (mit Filter) umfasst. Das Plugin unterstützt Händlern, die Einwegkunststoffprodukte erstmals in Deutschland in den Verkehr bringen. Einwegkunststoffprodukte sind Kunststoffe, die Lebensmittel und Getränke für Menschen, die nach dem Auspacken direkt verzehrt werden können, verpackt worden sind.
Features des Plugins:
Katalogisierung der Produkte:
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